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   BFH, 09.03.1990 - VI R 138/89   

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https://dejure.org/1990,4719
BFH, 09.03.1990 - VI R 138/89 (https://dejure.org/1990,4719)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1990 - VI R 138/89 (https://dejure.org/1990,4719)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1990 - VI R 138/89 (https://dejure.org/1990,4719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision gegen finanzgerichtliches Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag -

    Auszug aus BFH, 09.03.1990 - VI R 138/89
    Verfahrensmängel i. S. von § 116 Abs. 1 FGO sind aber nur dann ordnungsgemäß gerügt, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen, ihre Richtigkeit unterstellt, die Mängel ergeben, d. h., wenn sie schlüssig vorgetragen sind (BFH-Urteil vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568).
  • BFH, 25.08.1982 - I R 120/82

    Mündliche Verhandlung - Beteiligte

    Auszug aus BFH, 09.03.1990 - VI R 138/89
    Es reicht aus, wenn der Kläger substantiiert Umstände vorträgt, die geeignet sind, einen Verfahrensfehler i. S. von § 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO zu begründen (BFH-Urteil vom 25. August 1982 I R 120/82, BFHE 136, 518, BStBl II 1983, 46).
  • BFH, 02.08.1999 - VII B 20/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen muß in der Beschwerdebegründung schlüssig und --soweit möglich unter Darlegung der zu der für rechtsgrundsätzlich gehaltenen Frage in der Rechtsprechung und der Fachliteratur geäußerten Rechtsauffassungen-- substantiiert dargelegt werden (BFH-Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 05.06.1998 - IX R 2/98

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Niederschrift über Erörtertungstermin -

    Zur ordnungsgemäßen Rüge des Verfahrensmangels reicht es aus, wenn die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- die Mängel ergeben, d.h. wenn sie schlüssig vorgetragen sind (BFH-Urteil vom 9. März 1990 VI R 138/89, BFH/NV 1991, 46, m.w.N.).
  • BFH, 01.12.1995 - III B 55/95

    Begünstigung von Prototypen als Hilfsmittel zur Forschung oder Entwicklung durch

    Im Streitfall fehlt es bereits an der Formulierung einer vom BFH zu beantwortenden klärungsbedürftigen Rechtsfrage (vgl. BFH-Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 28.07.1993 - V R 25/93

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Selbst wenn er die Rechtsfrage, um die es ihm geht, hinreichend konkretisiert haben sollte (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46), fehlt doch die Darlegung, daß diese klärungsbedürftig ist.
  • BFH, 28.08.1991 - V B 118/91

    Anforderungen an die Aufwerfung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage im Sinne

    Dazu bedarf es der Hervorhebung einer ungeklärten Rechtsfrage, an deren Beantwortung aus rechtssystematischen Gründen und aus Gründen einer einheitlichen Rechtsanwendung ein allgemeines Interesse besteht (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt z. B. Beschlüsse vom 27. Februar 1991 II B 27/90, BFHE 163, 495, BStBl II 1991, 465; vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 06.02.1991 - V B 8/89

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Falle der Möglichkeit der Beantwortung

    Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin genügt zwar den formellen Anforderungen an die Begründung, die sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei der Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung aus § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO ergeben (vgl. aus jüngster Zeit BFH-Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46).
  • BFH, 27.08.1992 - V B 28/92

    Ausführung einer Leistung gegen Entgelt - Preisvereinbarung für die Werbeleistung

    Damit genügt ihre Beschwerde nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. zu den Anforderungen Bundesfinanzhof - BFH - in ständiger Rechtsprechung z.B. Beschluß vom 14. Februar 1990 II B 108/89, BFH/NV 1991, 46, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.1990 - VI R 32/90
    dazu BFH-Beschluß vom 9. März 1990 VI R 138/89.
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